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1. Anmeldung und Bestätigung Mit der Anmeldung bieten Sie der Sisu Aktivreisen GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung wird unsererseits verbindlich, wenn wir Ihnen den Reisetermin bestätigen. Sollte der Inhalt der Buchungsbestätigung von Sisu Aktivreisen GmbH vom Inhalt der Anmeldung abweichen, kommt ein Vertrag nicht zustande, sondern es liegt ein neues Angebot von Sisu Aktivreisen GmbH vor. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie dem veränderten Angebot durch eine entsprechende Erklärung zustimmen.
2. Bezahlung Mit Eingang unserer Reisebestätigung bei Ihnen wird eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises fällig, höchstens jedoch € 250 pro Person. Die Restsumme ist bis zu 3 Wochen vor Reisebeginn zu überweisen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den unter Ziffer 5 genannten Gründen abgesagt werden kann. Gemäß § 651 k Abs.3 BGB sind Sie zur Zahlung des Reisepreises nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins verpflichtet. Diesen erhalten Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung.
3. Leistungen Der Umfang der von uns erbrachten Leistungen ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der gültigen Reiseausschreibung.
4. Rücktritt des Kunden Sie können jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Es wird aus Beweisgründen die Schriftform empfohlen. Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Pauschalpreises pro Person bei einem Rücktritt bis zu 45 Tagen vor Reiseantritt. Bei kurzfristigen Annullierungen gelten (unter Berücksichtigung üblicherweise ersparter Aufwendungen und üblicherweise möglicher anderweitigerer Verwendung der Reiseleistungen) folgende prozentuale Stornierungskosten: ab 44. - 30. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises, ab 29. - 15. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises, ab 14. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises, ab 7. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
Bei Rad&Schiffsreisen gelten gesonderte Bedingungen: Stornokosten bei Reiserücktritt bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10 % ab 89 bis 60 Tage vor Reiseantritt 40 % ab 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 60 % ab 29 -7 Tage vor Reiseantritt 85 % ab 6 Tage (oder Nichterscheinen) vor Abreise 90 %
Bei Hütten-oder Ferienhausbuchungen gelten abweichend folgende Stornokosten: Bei Rücktritt bis zu 45 Tagen 20 % ab 44-35 Tage vor Reiseantritt 50 % ab 34-8 Tage vor Reiseantritt 80 % ab 7. Tag vor Reiseantritt (oder Nichterscheinen) 90 %
Sie haben die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein Schaden gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
Zusatz-Reisebedingungen Rad- und Schiffstouren auf der Donau Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- und Ländegebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a. Bei einer auf den Kabinenplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Kabinenplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Kabinenplatz können wir vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- und Ländegebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen
5. Rücktritt durch den Veranstalter Sisu Aktivreisen GmbH behält sich vor, eine Reise bis zu drei Wochen vor Reisebeginn abzusagen, wenn feststeht, dass die genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In jedem Fall wird der Reiseteilnehmer unverzüglich informiert werden. Die eingezahlten Beträge werden in voller Höhe unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche gegen Sisu Aktivreisen GmbH wie Erstattung von bereits gebuchten Flügen bestehen nicht. Wir raten, Flugbuchungen und Zwischenübernachtungsbuchungen erst vorzunehmen, wenn die Durchführung der Reise zugesagt wurde.
6. Haftung Sisu Aktivreisen GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und -ortes. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Verlust und Beschädigungen am Reisegepäck und Sportausrüstung sind unverzüglich dem Transportunternehmen zu melden. Ohne die schriftliche Bestätigung des Transportunternehmens können evtl. keine späteren Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
7. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Sisu Aktivreisen GmbH verpflichtet sich, den Reisenden über die obigen Vorschriften zu informieren. Diese Informationen gelten für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit ohne Besonderheiten ( wie z.B. zweite Staatsbürgerschaft, evtl. bereits bestehende Passeintragungen, etc). Bei den erwähnten Besonderheiten sollte der Reisende Sisu Aktivreisen GmbH informieren. Der Reisende ist für die Einhaltung obiger Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden.
8. Insolvenzschutzversicherung Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreis zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 K BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko bei TourVers abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen zusammen mit der Buchungsbestätigung zugeschickt.
9. Versicherungen Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittkosten-Versicherung (RRV). Die RRV ersetzt in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grunde zurücktreten. Außerdem empfehlen wir den Abschluss eines Reiseversicherungs-Komplett-Schutz-Paketes.
10. Sonstiges Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. Alle personenbezogenen Daten, die uns zur Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Reiseveranstalter kann nur an seinem Sitz verklagt werden. Soweit der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
Veranstalter: Sisu Aktivreisen GmbH Geschäftsführer: Armin Manno Sandbergweg 28 24943 Flensburg HRB 3040 – Flensburg Telefon: +49 (0) 461-63790 Fax: +49 (0) 461-63789 EMail:
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